Tarifinformation für die Jahre 2021-2023

 

 

Der am 4. November 2020 abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag für gewerblich Beschäftigte in der Gebäudereinigung beinhaltet eine Tarifanpassung der Lohngruppen. Über insgesamt 3 Stufen ab dem 01. Januar 2021 soll dies umgesetzt werden. Die Laufzeit von 36 Monaten läuft bis zum bis 31. Dezember 2023. Die langfristige Laufzeit von 3 Jahren gibt auch Ihnen als Kunde unseres Unternehmens eine langfristige Planungssicherheit. Die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages 2021-2023 durch Rechtsverordnung gemäß § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird umgehend beantragt.

Jedes Unternehmen, das gewerblich Reinigungsdienstleistungen anbietet, wird durch die Allgemeinverbindlichkeit verpflichtet, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Tarifträgerverband und unabhängig von einem Sitz im In- oder Ausland, die allgemeinverbindlichen Mindestlöhne zu zahlen. Die Einhaltung wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls geprüft. Ein Verstoß hat u.a. hohe Bußgelder zur Folge.

Zu den Preiserhöhungen für die Jahre 2022 und 2023 werden wir unsere Kunden noch einmal gesondert informieren.